Coronavirus (SARS-CoV-2)

Informationen Ihrer Praxis Dr. Frühwein & Partner

Als Ihre Hausärzte in München sind wir auch in schwierigen Zeiten für Sie da. Wir behandeln weiterhin Patienten in der Praxis, beraten sie online in der Videosprechstunde und gerne am Telefon.

ABSTRICH + ANTIKÖRPER

WIR TESTEN SIE AUF CORONA

Wir führen die PCR-Testungen auf COVID-2019 mittels Abstrich außerhalb unserer Praxisräume in sicherer Umgebung in unserer Teststelle durch. Bei entsprechender Symptomatik und Indikation zum Test ist die PCR mittels Abstrich eine Leistung der Krankenkassen.

Corona-Antikörpertests führen wir bei nicht infektiösen Patienten in unseren Praxisräumen durch. Der Antikörpertest wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und muss selbst gezahlt werden.

Fragen und Antworten

zum Coronavirus (COVID-2019)

Hier informieren wir sie und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Corona Virus in München.

Dr. Markus Frühwein ist als Experte für den Umgang mit dem Coronavirus (zur Presse) ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Erkrankung.

Ja. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit nach Terminvereinbarung eine PCR-Testung auf SARS-CoV-2 im Rahmen eines Abstriches durchzuführen. Durch den Test wird das Virus direkt nachgewiesen. Es ist der momentan aussagekräftigste Test bezüglich Ansteckungsgefahr.

Die Testung findet außerhalb unserer Praxisräume statt:
(siehe STANDORT oberhalb!)

Gerne können sie einen Termin vereinbaren:
zur Onlineterminbuchung

Ja. Wir führen den Test in der Praxis durch und bestimmen IgG- und IgM Antikörper qualitativ. Der Antikörpernachweis stellt ein wichtiges diagnostisches Hilfsmittel dar, um auch retrospektiv eine SARS-CoV-2—Infektion nachzuweisen.

Für den Nachweis einer akuten Infektion ist der Test nicht geeignet. Hier sollte eine Bestimmung durch einen PCR-Direktnachweis des SARS-CoVs-Erregers in einem Rachenabstrich erfolgen.

Da Antikörper nach Einsetzen der Symptomatik erst verzöert nachweisbar sind empfehlen wir eine Durchführung der Antikörperbestimmung ab vier Wochen nach einem möglichen Kontakt einem Erkrankten und frühestens zwei Wochen nach Symptombeginn.

Einen Termin können sie hier vereinbaren:
zur Onlineterminbuchung

Bislang geht man davon aus, dass eine durchgemachte Infektion einen gewissen Schutz vor einer erneuten Infektion durch SARS-CoV-2 darstellt. Wie lange und wie sicher dieser Schutz ist, muss aber noch weiter erforscht werden.

Sollten weiterhin Coronatypische Symptome bestehen und ein entsprechender Risikoverdacht vorliegen, kann eine erneute PCR-Testung sinnvoll sein. Wenn sie nach einem negativen Test einen neuen Kontakt zu einem sicher Infizierten und/oder in einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen waren, und Sie Symptome haben, dann ist es von einer Infektion auszugehen. Eine Quarantäne ist hier ratsam und ein Test nach der aktuellen Empfehlung sinnvoll.

Verschiedene Symptome sind möglich:

  • Erhöhte Körpertemperatur bzw. Fieber (> 37,6 °C)
  • Trockener und schleimiger Husten
  • Atemprobleme (Dyspnoe)
  • Erkältungssymptome wie Niesen, Schnupfen
  • Halsschmerzen
  • Kopfschmerzen
  • Nebenhöhlenentzündung (Sinusitis)
  • Durchfall
  • Beeinträchtigung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns
Gerne könne sie unsere Praxis kontaktieren und sich beraten lassen. Bitte kommen sie nicht ohne Rücksprache und entsprechenden Termin mit uns in die Praxis, wenn sie Infektsymptome haben. Sollten sie zu einer Risikogruppe (s.u.) sein, können sie bei uns einen Termin für einen Coronatest vereinbaren oder sich an den ärztichen Bereitschaftsdienst wenden: 116 117
Ja, wenn Sie:

  • in den letzten zwei Wochen Kontakt hatten zu einem Erkrankten mit nachgewiesener COVID-19-Diagnose gestellt wurde
  • Vorerkrankungen haben oder die Atemwegserkrankung schlimmer wird (z.B. Atemnot, hohes Fieber, Bewusstseinsstörungen etc.)
  • beruflich mit Menschen in Kontakt kommt, die ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben (z.B. im Krankenhaus oder der Altenpflege)

Bis das Testergebnis vorliegt, sollten sie sich isolieren. Das bedeutet zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen (falls vorhanden) einen Mund-Nasenschutz tragen.

Sollten sie an den oben genannten Symptomen leiden, ist es sinnvoll einen Test zu machen. Insbesondere, wenn sie Kontakt zu einer Erkrankten Person hatten. Aber auch ohne besonderen Risikokontakt wird der Test empfohlen.

Ohne begründeten Verdacht gibt es keine Empfehlung zur Testung auf Coronaviren.

Die Krankenkassen übernehmen bei entsprechender Symptomatik in der Regel die Kosten für den PCR-Test. Die Antikörpertestung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Das Ergebnis wird dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet, das mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird. Sie werden voraussichtlich für 2 Wochen unter Quarantäne gestellt. Die Quarantäne wird nur aufgehoben, wenn sie am Ende der Quarantäne mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.

Hier greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Das Nettogehalt wird weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt, der sich den Betrag aber später von der Behörde, die die Quarantäne angeordnet hat, zurückzahlen kann. Sollte die Quarantäne länger als sechs Wochen dauern, besteht Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Krankengeldes, den der Arbeitnehmer beim zuständigen Gesundheitsamt geltend machen muss.

Hilfreiche und Informative Links

COVID-19

Robert-Koch-Institut | Steckbrief neuartiges Coronavirus
zur Webseite

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel | Neuartiges Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)
zur Webseite

Robert-Koch-Institut | Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2
zur Webseite

Robert-Koch-Institut | Fallzahlen in Deutschland und weltweit
zur Webseite

Johns Hopkins Universit | Real-Time-Map
zur Webseite

The Washington Post | Corona Simulator
zur Webseite

Soth-China-Morningpost | How Coronavirus works
zur Webseite

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