Gelbfieberimpfung in München
Sie haben von uns eine Befreiung von der Gelbfieberimpfung erhalten.
Die Gründe für eine derartige Impfbefreiung wurden ausführlich mit Ihnen besprochen.
Die Gelbfiebererkrankung ist eine sehr schwere Erkrankung mit teilweise tödlichem Ausgang. Den Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird teilweise bei Grenzüberschreitung von den Behörden ultimativ verlangt. Der Nachweis besteht aus einem den WHO-Vorschriften entsprechenden Impfausweisformular mit den Eintragungen und dem Siegel der autorisierten Gelbfieberimpfstelle. Wir führen die Ermächtigung Nr. 1 in Bayern.
In besonderen Fällen kann eine Impfbefreiung ausgestellt werden. Die Anerkennung einer derartigen Befreiung ist in das Ermessen der Einreisebehörden gestellt. Wir haben unsere Impfbefreiung entsprechend dem Impfnachweis gestaltet, um die Akzeptanz bei den Behörden zu erhöhen. Wir haben bisher noch von keinen Fällen gehört, in denen diese nicht anerkannt wurde.
Allerdings können wir keine Gewähr für die Anerkenntnis einer Gelbfieberimpfbefreiung geben.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub!
Ihr Praxisteam