Bei dieser Viruskrankheit kennen wir neben „stummen“ und weniger schweren Krankheitsverläufen komplikationsreiche Verläufe, die mit schweren Lähmungen einhergehen und für die Betroffenen häufig eine bleibende Schädigung bedeuten. Eine ursächliche Behandlung der ausgebrochenen Erkrankung gibt es nicht.
Auch eine weltweite Ausrottung der Kinderlähmung ist bisher noch nicht gelungen. Durch Reisen in „nicht poliofreie“ Regionen oder durch Kontakt mit aus solchen Regionen kommenden Menschen ist eine Ansteckung bei fehlendem Impfschutz möglich.
Im Gegensatz zu dem früher in Deutschland verwendeten Impfstoff erhält der jetzt empfohlene Impfstoff keine vermehrungsfähigen Erreger mehr. Die früher bestehende Gefahr einer Lähmung nach Impfung besteht somit nicht mehr.
Impfung: Totimpfstoff, Injektion in den Muskel
Wer soll sich impfen?
Gegen Kinderlähmung soll jeder einen vollständigen Impfschutz haben. Reisende in Regionen mit Infektionsrisiken, medizinisches Personal mit Kontakt zu Erkrankten und ggf. Laborpersonal sollen ihre Impfdokumentation überprüfen lassen und bei fehlendem Impfschutz diesen vervollständigen.
Zeitpunkt der Impfung:
Erste Impfung nach dem vollendeten zweiten Lebensmonat. Die Zahl der Impfungen hängt von der Art des gewählten Impfstoffes ab (3 bis 4). Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, sollten nach Möglichkeit Kombinationsimpfstoffe verwendet werden.
Im Alter von 9 bis 17 Jahren wird für Jugendliche eine Auffrischimpfung empfohlen.
Häufigste Impfreaktionen:
Rötung, Schwellung und leichte Schmerzen an der Impfstelle; selten Fieber und Kopfschmerzen.