Die Hepatitis B-Erkrankung ist weltweit verbreitet, wobei in der Bundesrepublik Deutschland eine vergleichsweise geringe Verbreitung vorliegt. Das Hepatitis B-Virus wird hauptsächlich durch ungeschützten Geschlechtsverkehr, durch Kontakt mit infiziertem Blut (z. B. bei intravenösem Drogengebrauch, Tätowierungen unter nicht hygienisch einwandfreien Bedingungen, im medizinischen Bereich) sowie bei der Geburt von der infizierten Mutter auf das Kind übertragen.

Viele Erkrankungsfälle gehen ohne charakteristische Gelbsucht einher. Das Lebensalter zum Zeitpunkt der Infektion beeinflusst den Krankheitsverlauf. Bei Erwachsenen gehen 5 – 10 % der Fälle von einer akuten in eine chronische Verlaufsform über, d. h. das Virus bleibt ständig im Körper vorhanden, kann also weiterverbreitet werden und führt zu einer Zerstörung und Schrumpfung der Leber.

Bei einer Infektion des Neugeborenen im Rahmen der Geburt oder im Säuglingsalter nehmen fast 80 % der Fälle diesen Verlauf. Damit eine Übertragung von der Mutter auf das Kind verhindert werden kann, sind bei allen Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche entsprechende Blutuntersuchungen vorgesehen.
Die zur Zeit mögliche Behandlung einer Hepatitis B-Infektion ist nicht ohne Nebenwirkungen und nicht in dem gewünschten Umfang erfolgreich.

Eine vollständige Grundimmunisierung hinterlässt bei den meisten eine lebenslange Immunität. Um dies zu prüfen kann frühestens 4 Wochen danach eine Antikörperkontrolle im Blut erfolgen.

Impfung: gentechnisch hergestelltes HBs-Antigen, daher keine Infektionsgefahr, Injektion in den Muskel.

Wer soll sich impfen?

  • alle Säuglinge, Kinder und Jugendliche,
  • HB-gefährdetes medizinisches Personal, einschließlich Auszubildender bzw. Studenten sowie Reinigungspersonal im Gesundheitsdienst
  • Dialysepatienten und Patienten mit häufiger Übertragung von Blut oder Blutprodukten bzw. Patienten, bei denen entsprechende Bluttransfusionen zu erwarten sind,
  • Patienten mit chronischen Lebererkrankungen,
  • Personen bestimmter Risikogruppen (z. B. homosexuell aktive Männer, Drogenabhängige, Prostituierte, länger einsitzende Strafgefangene),
  • Personal und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen,
  • Personen, die in der Familie oder Gemeinschaft (z. B. Kindergärten, Kinderheimen, Pflegestätten, Schulklassen, Spielgemeinschaften) Kontakt zu infektiösen Hepatitis B Erkrankten haben sowie Reisende mit längerem Aufenthalt in Regionen mit stärkerer Verbreitung der Hepatitis B und zu erwartendem engen Kontakt zur einheimischen Bevölkerung.
  • Andere Personen, die durch Blutkontakte mit möglicherweise infizierten Personen gefährdet sind, in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung (z.B. betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Mitarbeiter von Rettungsdiensten, Polizisten, Sozialarbeiter und Gefängnispersonal mit Kontakt zu Drogenabhängigen)

Zeitpunkt der Impfung:

Nach vollendetem zweiten Lebensmonat 3 bis 4 Impfungen im Rahmen der 6-fach Impfung, Neugeborene infizierter Mütter unmittelbar nach der Geburt. Danach erfolgt eine Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften mit 3 Impfungen, bzw. das Komplettieren eines unvollständigen Impfschutzes.

Häufigste Impfreaktionen:

Verträglichkeit gut, gelegentlich Rötung und Schwellung an der Impfstelle, selten Fieber und noch seltener Gelenkschmerzen.

Bemerkung:

Bei fehlendem Impfschutz und wenn eine Infektionsmöglichkeit besteht, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt auf und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Unter bestimmten Umständen lässt sich eine Infektion durch Gabe von Immunglobulinen (Abwehrstoffe) und / oder gleichzeitiger Impfung noch verhindern.