Die Schutzimpfung gegen Infektionen mit dem Humanen Papilloma Virus (HPV) ist im Jahr 2007 in den Impfkalender aufgenommen worden. Eine Infektion mit Gebärmutterkrebs verursachenden HPV wird durch Geschlechtsverkehr übertragen.

Im Laufe des Lebens infizieren sich ca. 70% der sexuell aktiven Frauen mit HPV. Bei der Mehrheit der infizierten jungen Frauen (70-90%) bewältigt die Immunabwehr des Körpers die Infektion selbst. In den übrigen Fällen kann das Virus überdauern und Jahre oder Jahrzehnte später Gebärmutterhalskrebs auslösen. Jährlich erkranken in Deutschland ca. 6500 Frauen an Gebärmutterhalskrebs.

Da außerdem Feigwarzen (Condylomata acuminata) und auch andere Krebsarten (z.B. Anal-, Penis- oder Oropharynxkarzinome), die auch bei Männern vorkommen, durch HPV ausgelöst werden, macht eine Impfung auch in der männlichen Bevölkerung Sinn. Dies dient auch der Verhinderung der Übertragung von HPV Viren auf Sexualpartner.

Impfung: Totimpfstoff, Injektion in den Muskel. Im Impfstoff sind Partikel enthalten die den Oberflächenproteinen des HPV-Virus ähneln (virus-like particles). Diese Partikel haben selbst keine krankmachenden Eigenschaften. Der Impfstoff schützt vor 9 HPV-Subtypen und enthält die für Krebserkrankungen vorwiegend verantwortlichen Subtypen 16 und 18.

Wer soll sich impfen?

  • Alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 17 Jahren.
  • Frauen und Männer die innerhalb dieses Zeitraums keine Impfung gegen HPV erhalten haben, können auch später ebenfalls von einer HPV-Impfung profitieren. Es liegt in der Verantwortung des betreuenden Arztes, nach individueller Prüfung von Nutzen und Risiko der Impfung seine Patientinnen auf der Basis der Impfstoffzulassung darauf hinzuweisen.

Zeitpunkt der Impfung:

Die Impfung sollte altersabhängig mit 2 bzw. 3 Dosen nach Möglichkeit vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein.

Häufige Impfreaktionen:

Fieber, Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Injektionsstelle. Juckreiz und Blutungen an der Injektionsstelle.

Was ist noch zu beachten? Die HPV-Impfung kann das Angebot der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen nicht ersetzen. Diese sind weiterhin im gleichen Abstand wie bisher erforderlich.