Empfehlungen der STIKO für 2010
Die aktualisierten Impfempfehlungen wurden im Epidemiologischen Bulletin 30/2010 veröffentlicht und sind über die Internetseite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) abrufbar. Sie sind jedoch noch nicht automatisch Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) muss nun innerhalb der nächsten 6 Wochen diese Empfehlungen in die geänderten Impfrichtlinien übernehmen, erst dann sind sie GKV-Leistungen.
Die wichtigste Neuerung ist eine Empfehlung zur Masernimpfung junger Erwachsener. Bei den Standardimpfungen des Impfkalenders gab es keine Neuerungen.
Masern: Die STIKO empfiehlt für nach 1970 geborene ungeimpfte, bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen, oder Personen mit unbekanntem Impfstatus > 18 Jahre, eine einmalige Impfung gegen Masern, vorzugsweise mit MMR(Masern-Mumps-Röteln)- Impfstoff.
Besonders wichtig ist diese Empfehlung für Personen, die im Gesundheitsdienst mit Immunsupprimierten oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten.
Die Eliminierung der Masern ist erklärtes Ziel der deutschen Gesundheitspolitik, die damit dem Aufruf der WHO folgt. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Durchimpfungsrate gegen Masern bei Kindern und Jugendlichen > 95 % liegt. In Bayern lag nach dem letzten Gesundheitsreport – update 2010 des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) - die Impfquote bei der Einschulungsuntersuchung 2008/09 für die erste Masernimpfung bei 93,1 %, für die zweite Masernimpfung regional unterschiedlich zwischen 81,5% in Oberbayern und 88,8% in Mittelfranken. Auf Grund dieser Impfquoten ist weiterhin mit Ausbrüchen von Masern in Bayern zu rechnen. Dass Masern keine harmlose Kinderkrankheit darstellen, belegen die neuen Zahlen der ESPED - Surveillance (Erhebungseinheit für seltene Pädiatrische Erkrankungen in Deutschland), die Ludwig et al.[1] veröffentlicht haben.
Die STIKO empfiehlt eine 2. MMR-Impfung seit 1991. Mit der 2. MMR-Impfung sollen Immunitätslücken geschlossen werden. Viele junge Erwachsene, die keine Wildvirusinfektion durchgemacht haben, sind bisher nicht, bzw. in der Kindheit nur einmal geimpft. Diese Impflücke soll mit der neuen Empfehlung geschlossen werden. Bei Älteren ist damit zu rechnen, dass sie auf Grund der hohen Kontagiosität der Masern, in der Vorimpfära noch die Wildvirusinfektion durchgemacht haben. Bei den letzten Ausbrüchen zeigte sich, dass besonders die Altersgruppen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko, wie Säuglinge im 1.Lebensjahr sowie Jugendliche >15 Jahre und junge Erwachsene, an Masern erkrankten mit einem hohen Hospitalisationsrisiko.
Röteln: Für Frauen im gebärfähigen Alter wird eine zweimalige dokumentierte Impfung gegen Röteln, vorzugsweise mit MMR-Impfstoff zur sicheren Vermeidung einer Rötelnembryopathie gefordert. Der Nachweis der Seronegativität entfällt.
Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus, die in der Pädiatrie, Geburtshilfe, Schwangerenbetreuung oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, sollen einmalig geimpft werden, vorzugsweise mit MMR.
Meningokokken: Seit 2006 ist die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C mit dem Konjugatimpfstoff Standardimpfung der Kinder ab dem 12.Lebensmonat mit dem ausdrücklichen Hinweis der Nachholimpfung bis zum 18.Lebensjahr.
Da seit kurzem ein 4-valenter Meningokokken - Konjugatimpfstoff (A-C-W135-Y) in Deutschland unter dem Namen Menveo® im Handel ist, wurden die Empfehlungen für die Indikations- und Reiseimpfung modifiziert. Konjugatimpfstoffe haben gegenüber den Polysaccharid-Impfstoffen den Vorteil einen Langzeitschutz hervorzurufen und sind Booster fähig. Daher sollte ab dem Alter von 11 Jahren bei entsprechender Indikation (Personen mit Immundefekten, Asplenie) sowie bei Reisen in Länder mit epidemischen Vorkommen von Meningokokkeninfektionen der 4-valente Konjugatimpfstoff zur Verwendung kommen. Bei Kindern von 1-10 Jahren sollte vor Reisen die Standardimpfung mit Meninkokokken - C-Konjugatimpfstoff durchgeführt werden und bei entsprechender Gefährdung zusätzlich nach einem Mindestabstand von 8 Wochen die Impfung mit Polysaccharidimpfstoff.
Influenza: Da Schwangere ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Verläufe bei einer Influenzaerkrankung aufweisen, wird die Grippeimpfung für Schwangere ab dem 2.Trimenon empfohlen, bei erhöhtem Risiko infolge einer Grunderkrankung ab dem 1.Trimenon.[2]
In die Liste der Patienten mit einer Indikation zur Grippeimpfung wurden Personen mit chronisch neurologischen Erkrankungen, wie z.B. multiple Sklerose, aufgenommen. Das Risiko eines durch Influenza getriggerten Schubs ist deutlich größer als das Risiko der Impfung.
Der saisonale Grippeimpfstoff wird dieses Jahr auch den Pandemiestamm A/H1N1/California/2009 enthalten. Die Impfempfehlung gegen „Schweinegrippe“ ist somit z.Zt. nicht mehr notwendig und wurde von der STIKO daher bis auf weiteres zurückgezogen.
Pneumokokken: Der 13-valente Konjugatimpfstoff ist bis zum 5.Lebensjahr zugelassen. Daher sollte die Indikationsimpfung der Risikokinder im Alter von 2-5 Jahren mit dem Konjugatimpfstoff an Stelle des Polysaccharidimpfstoffs durchgeführt werden (Vorteile s. bei Meningokokken). Die im Vergleich zum 23-valenten Polysaccharidimpfstoff fehlenden Serogruppen spielen in dieser Altersgruppe keine große Rolle.
Tollwut: Deutschland ist inzwischen - wie viele andere europäische Länder - wildtollwutfrei. Die präexpositionelle Tollwutimpfung entsprechender Berufsgruppen wie Tierärzte, Jäger und Forstpersonal muss daher nicht mehr durchgeführt werden, sondern nur im Falle einer neu auftretenden Wildtiertollwut. Eine Tollwutgefährdung besteht in Deutschland derzeit nur für Personen, die engen Kontakt zu Fledermäusen haben. Die Tollwutimpfung bei Reisen in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung z.B. durch streunende Hunde wird jedoch trotz Empfehlung zu selten umgesetzt.