Die Nachfrage wächst mit der Reiselust
Die Reisebüros in Deutschland haben die Wirtschafts- und Finanzkrise offenbar überwunden, lässt eine aktuelle Umfrage des Marktforschungsunternehmens GfK Travel Insights erkennen. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen sie für die laufende Sommersaison ein Umsatzplus von 6%. Die meisten Buchungen entfallen in diesem Jahr auf Urlaubsländer am Mittelmeer. Die Türkei und Ägypten sind stark nachgefragt, während Griechenland und Portugal Buchungsrückgänge verzeichnen. Wachstumsstark im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zeigen sich auch Fernreisen mit einem Zuwachs von 11%.
Vielversprechend sind derzeit bereits die Vorausbuchungen für die kommende Wintersaison 2010/2011. Bei den Frühbuchern sind in diesem Winter Ziele im östlichen Mittelmeer (+16%) und Fernreisen (+5%) die Favoriten.
Damit steigt entsprechend die Nachfrage nach reisemedizinischer Beratung und Reiseimpfungen. Diese Leistungen gehören nicht zum Standardkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern gelten als empfehlenswerte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die von den Patienten gewünscht und in der Regel privat bezahlt werden.
G-BA grenzt Reiseimpfung ausIn seiner Schutzimpfungs-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, dass Versicherte Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen haben, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) aufgenommen worden sind.
Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind Schutzimpfungen, die wegen eines
durch einen nicht beruflichen Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos
indiziert (sog. Reiseschutzimpfungen) sind, es sei denn, dass zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der
Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland
vorzubeugen.
Der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen hat allerdings dazu geführt, dass heute nahezu jede zweite Kasse Reiseimpfungen bereits als Satzungsleistung in ihrem Angebot hat, darunter die AOKplus, die meisten Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen. Diese so genannten Reiseimpfungen umfassen z.B. die Impfungen gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die für Länder wie Österreich oder Tschechien empfohlen werden. Zu den wichtigen Auslandsimpfungen gehören auch die Impfungen gegen Hepatitis A und B. Diese Erreger sind in Osteuropa, im gesamten Mittelmeerraum und in beliebten Urlaubsländern wie der Türkei oder Ägypten, aber auch in Süditalien weit verbreitet. Daher wird die Impfung gegen Hepatitis für Reisende auch von allen Tropeninstituten in Deutschland empfohlen.
Impfempfehlungen aktualisiertDie STIKO hat ihre Impfempfehlungen kürzlich aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin 30/2010 veröffentlicht. Wichtige Neuerungen sind die Empfehlung einer generellen Masern-Schutzimpfung für junge Erwachsene sowie die Empfehlung der Influenza-Schutzimpfung für alle Schwangeren. Bei den Impfempfehlungen für Röteln, Meningokokken, Tollwut und Cholera hat die Ständige Impfkommission Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen.
Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf der Basis der existierenden Impfstoff-Zulassungen weitere „Impfindikationen“ möglich. Zu
den Indikationsimpfungen gehören auch Reiseimpfungen. Sie können aufgrund der internationalen Gesundheitsvorschriften (Gelbfieber-Impfung) erforderlich sein oder sie werden zum individuellen Schutz dringend empfohlen.
Zu den von der STIKO empfohlenen Impfungen gehören:
Cholera,
FSME,
Gelbfieber,
Hepatits A und B,
Meningokokken-Meningitis,
Tollwut und
Typhus. Impfungen gegen Gelbfieber, Cholera und Meningokokken-Meningitis sind
in manchen Ländern Pflicht. Sind diese Impfungen für eine Einreise in ein Land oder den Transit durch das Land vorgeschrieben, muss der Patient bei der Einreise den Nachweis für diese Impfung vorlegen. Zu beachten ist, dass nicht jede Krankenkasse dieselben Leistungen bietet. Einige übernehmen auch die Kosten für die Malariaprophylaxe.
Die Deutsche Tropenmedizinische Gesellschaft empfiehlt, die Cholera-Impfung auf Personen zu beschränken, „...für die eine Reisediarrhöe ein erhöhtes Risiko darstellt. Obwohl der im Handel befindliche Impfstoff für diese Indikation nicht zugelassen ist, kann sein Einsatz im sog. „Off-Label-Use“ für… Risikogruppen in Betracht gezogen werden“. Dies käme vor allem bei Patienten mit nicht ausreichender Magensäurebildung (z.B. nach Magenresektion) und Personen mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen infrage.
Die Gelbfieber-Impfung muss bei der Einreise mindestens zehn Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als zehn Jahre sein. Einige Länder, in denen Gelbfieber vorkommt, schreiben keine Impfung vor. Trotzdem kann sie zum eigenen Schutz sinnvoll sein. Viele asiatische Länder verlangen diese Impfung bei der Einreise aus einem Infektionsgebiet. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Auf Rundreisen oder Kreuzfahrten kann sie jedoch verlangt werden.
Saudi-Arabien verlangt in der Zeit der Mekka-Wallfahrten von Pilgern und Besuchern eine Bescheinigung über die Impfung gegen Meningokokken-Meningitis. Die Impfung ist mit einem Vierfach- Impfstoff gegen die Meningokokken-Typen A, C, W 135 und Y vorgeschrieben. Sie sollte maximal drei Jahre und minimal zehn Tage vor dem Eintreffen in Saudi-Arabien ausgestellt sein.
Hauptverbreitungsgebiete der Frühsommer-Meningoenzephalitis sind Ost- und Mitteleuropa. In Russland kommt darüber hinaus eine andere Variante vor. In Deutschland sind vor allem Bayern und Baden-Württemberg betroffen; Risikogebiete gibt es außerdem in Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Der bei uns verfügbare Impfstoff schützt gegen beide Varianten der FSME.
Der Arzt sollte dem Patienten auf jeden Fall raten, vor Antritt einer Fernreise immer bei der Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Reiseimpfungen von ihr erstattet werden.
In der Regel zahlt der Patient zunächst den Impfstoff und die Behandlung durch den Arzt und rechnet diese später mit der Krankenkasse ab. Versicherte müssen meist nur eine Zuzahlung von 10% des Impfstoffpreises übernehmen. Die Erstattungsregeln können sich jedoch zwischen den einzelnen Krankenkassen unterscheiden. Bei beruflich veranlassten Reisen werden die Impfkosten in der Regel vom Arbeitgeber getragen.
Erstattet eine Krankenkasse wie etwa die AOK Reiseimpfungen und reisemedizinische Beratung bei privat veranlassten Reisen nicht, sind sie als IGeL abzurechnen (s. Kasten).
In der Praxis ist darauf zu achten, dass für eine erfolgreiche Grundimmunisierung bei vielen Impfungen mehrere Impfungen im Abstand von Wochen, Monaten oder Jahren erforderlich sind. Automatische Erinnerungssysteme verbessern die Impfrate deutlich. Deshalb setzen immer mehr Ärzte solche Erinnerungsdienste ein und weisen ihre Patienten auf bevorstehende Impftermine hin. Auch das Führen eines Impfpasses hilft dabei, künftige Impfungen nicht zu verpassen.
Autor: Klaus SchmidtRegeln fürs IGeLn Der 109. Deutsche Ärztetag hat 2006 in Magdeburg Regeln für das korrekte Anbieten und Erbringen von IGeL-Leistungen aufgestellt. Der Impuls zu IGeL-Leistungen muss nicht nur vom Patienten kommen, sondern kann durchaus auch von der Praxis ausgehen. Entweder weisen Flyer oder ein Aushang im Wartezimmer darauf hin oder die Helferin spricht den Patienten am Empfang direkt auf das Leistungsangebot an. Unbedingt erforderlich ist jedoch eine vollständige und zutreffende Information über die Leistung sowie die Kosten, die auf den Patienten zukommen. Der Patient darf weder mittel- noch unmittelbar zur Inanspruchnahme gedrängt werden. Die Absicht, IGeL-Leistungen in Anspruch zu nehmen, muss vor Beginn der Behandlung erklärt und schriftlich bestätigt werden. Der Bundesmantelvertrag schreibt einen schriftlichen Behandlungsvertrag zwingend vor. In einem solchen Vertrag sollten die Leistungen anhand von Gebührenpositionen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) konkretisiert werden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die individuellen Gesundheitsleistungen mangels Leistungspflicht der GKV privat zu honorieren sind. Der Patient sollte abschließend eine transparente Rechnung auf der Grundlage der GOÄ erhalten.
Beispiele:
| Reisemedizinische Beratung, einschließlich Impfberatung |
| GOÄ Nr. |
Leistung |
1-fach |
2, 3-fach |
| 3 |
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung |
8,74 € |
20,10 €
|
Reisemedizinische Impfungen
|
| GOÄ Nr. |
Leistung |
1-fach |
2, 3-fach |
| 375 |
Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan)
|
4,66 € |
10,72 €
|
Reisemedizinische Impfungen |
| GOÄ Nr. |
Leistung |
1-fach |
2, 3-fach |
8
|
Ganzkörperstatus
|
15,15 € |
34,85 €
|
Die Nachfrage wächst mit der Reiselust | patienteninformationen
Die Reisebüros in Deutschland haben die Wirtschafts- und Finanzkrise offenbar überwunden, lässt eine aktuelle Umfrage des Marktforschungsunternehmens GfK Travel Insights erkennen. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen sie für die laufende Sommersaison ein Umsatzplus von 6%. Die meisten Buchungen entfallen in diesem Jahr auf Urlaubsländer am Mittelmeer. Die Türkei und Ägypten sind stark nachgefragt, während Griechenland und Portugal Buchungsrückgänge verzeichnen. Wachstumsstark im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zeigen sich auch Fernreisen mit einem Zuwachs von 11%.
Vielversprechend sind derzeit bereits die Vorausbuchungen für die kommende Wintersaison 2010/2011. Bei den Frühbuchern sind in diesem Winter Ziele im östlichen Mittelmeer (+16%) und Fernreisen (+5%) die Favoriten.
Damit steigt entsprechend die Nachfrage nach reisemedizinischer Beratung und Reiseimpfungen. Diese Leistungen gehören nicht zum Standardkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern gelten als empfehlenswerte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die von den Patienten gewünscht und in der Regel privat bezahlt werden.
G-BA grenzt Reiseimpfung aus
In seiner Schutzimpfungs-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, dass Versicherte Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen haben, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) aufgenommen worden sind.
Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind Schutzimpfungen, die wegen eines
durch einen nicht beruflichen Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos
indiziert (sog. Reiseschutzimpfungen) sind, es sei denn, dass zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der
Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland
vorzubeugen.
Der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen hat allerdings dazu geführt, dass heute nahezu jede zweite Kasse Reiseimpfungen bereits als Satzungsleistung in ihrem Angebot hat, darunter die AOKplus, die meisten Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen. Diese so genannten Reiseimpfungen umfassen z.B. die Impfungen gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die für Länder wie Österreich oder Tschechien empfohlen werden. Zu den wichtigen Auslandsimpfungen gehören auch die Impfungen gegen Hepatitis A und B. Diese Erreger sind in Osteuropa, im gesamten Mittelmeerraum und in beliebten Urlaubsländern wie der Türkei oder Ägypten, aber auch in Süditalien weit verbreitet. Daher wird die Impfung gegen Hepatitis für Reisende auch von allen Tropeninstituten in Deutschland empfohlen.
Impfempfehlungen aktualisiert
Die STIKO hat ihre Impfempfehlungen kürzlich aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin 30/2010 veröffentlicht. Wichtige Neuerungen sind die Empfehlung einer generellen Masern-Schutzimpfung für junge Erwachsene sowie die Empfehlung der Influenza-Schutzimpfung für alle Schwangeren. Bei den Impfempfehlungen für Röteln, Meningokokken, Tollwut und Cholera hat die Ständige Impfkommission Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen.
Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf der Basis der existierenden Impfstoff-Zulassungen weitere „Impfindikationen“ möglich. Zu
den Indikationsimpfungen gehören auch Reiseimpfungen. Sie können aufgrund der internationalen Gesundheitsvorschriften (Gelbfieber-Impfung) erforderlich sein oder sie werden zum individuellen Schutz dringend empfohlen.
Zu den von der STIKO empfohlenen Impfungen gehören: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatits A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Impfungen gegen Gelbfieber, Cholera und Meningokokken-Meningitis sind in manchen Ländern Pflicht. Sind diese Impfungen für eine Einreise in ein Land oder den Transit durch das Land vorgeschrieben, muss der Patient bei der Einreise den Nachweis für diese Impfung vorlegen. Zu beachten ist, dass nicht jede Krankenkasse dieselben Leistungen bietet. Einige übernehmen auch die Kosten für die Malariaprophylaxe.
Die Deutsche Tropenmedizinische Gesellschaft empfiehlt, die Cholera-Impfung auf Personen zu beschränken, „...für die eine Reisediarrhöe ein erhöhtes Risiko darstellt. Obwohl der im Handel befindliche Impfstoff für diese Indikation nicht zugelassen ist, kann sein Einsatz im sog. „Off-Label-Use“ für… Risikogruppen in Betracht gezogen werden“. Dies käme vor allem bei Patienten mit nicht ausreichender Magensäurebildung (z.B. nach Magenresektion) und Personen mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen infrage.
Die Gelbfieber-Impfung muss bei der Einreise mindestens zehn Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als zehn Jahre sein. Einige Länder, in denen Gelbfieber vorkommt, schreiben keine Impfung vor. Trotzdem kann sie zum eigenen Schutz sinnvoll sein. Viele asiatische Länder verlangen diese Impfung bei der Einreise aus einem Infektionsgebiet. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Auf Rundreisen oder Kreuzfahrten kann sie jedoch verlangt werden.
Saudi-Arabien verlangt in der Zeit der Mekka-Wallfahrten von Pilgern und Besuchern eine Bescheinigung über die Impfung gegen Meningokokken-Meningitis. Die Impfung ist mit einem Vierfach- Impfstoff gegen die Meningokokken-Typen A, C, W 135 und Y vorgeschrieben. Sie sollte maximal drei Jahre und minimal zehn Tage vor dem Eintreffen in Saudi-Arabien ausgestellt sein.
Hauptverbreitungsgebiete der Frühsommer-Meningoenzephalitis sind Ost- und Mitteleuropa. In Russland kommt darüber hinaus eine andere Variante vor. In Deutschland sind vor allem Bayern und Baden-Württemberg betroffen; Risikogebiete gibt es außerdem in Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Der bei uns verfügbare Impfstoff schützt gegen beide Varianten der FSME.
Der Arzt sollte dem Patienten auf jeden Fall raten, vor Antritt einer Fernreise immer bei der Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Reiseimpfungen von ihr erstattet werden.
In der Regel zahlt der Patient zunächst den Impfstoff und die Behandlung durch den Arzt und rechnet diese später mit der Krankenkasse ab. Versicherte müssen meist nur eine Zuzahlung von 10% des Impfstoffpreises übernehmen. Die Erstattungsregeln können sich jedoch zwischen den einzelnen Krankenkassen unterscheiden. Bei beruflich veranlassten Reisen werden die Impfkosten in der Regel vom Arbeitgeber getragen.
Erstattet eine Krankenkasse wie etwa die AOK Reiseimpfungen und reisemedizinische Beratung bei privat veranlassten Reisen nicht, sind sie als IGeL abzurechnen (s. Kasten).
In der Praxis ist darauf zu achten, dass für eine erfolgreiche Grundimmunisierung bei vielen Impfungen mehrere Impfungen im Abstand von Wochen, Monaten oder Jahren erforderlich sind. Automatische Erinnerungssysteme verbessern die Impfrate deutlich. Deshalb setzen immer mehr Ärzte solche Erinnerungsdienste ein und weisen ihre Patienten auf bevorstehende Impftermine hin. Auch das Führen eines Impfpasses hilft dabei, künftige Impfungen nicht zu verpassen.
Klaus Schmidt
Kasten
Regeln fürs IGeLn
Der 109. Deutsche Ärztetag hat 2006 in Magdeburg Regeln für das korrekte Anbieten und Erbringen von IGeL-Leistungen aufgestellt. Der Impuls zu IGeL-Leistungen muss nicht nur vom Patienten kommen, sondern kann durchaus auch von der Praxis ausgehen. Entweder weisen Flyer oder ein Aushang im Wartezimmer darauf hin oder die Helferin spricht den Patienten am Empfang direkt auf das Leistungsangebot an. Unbedingt erforderlich ist jedoch eine vollständige und zutreffende Information über die Leistung sowie die Kosten, die auf den Patienten zukommen. Der Patient darf weder mittel- noch unmittelbar zur Inanspruchnahme gedrängt werden. Die Absicht, IGeL-Leistungen in Anspruch zu nehmen, muss vor Beginn der Behandlung erklärt und schriftlich bestätigt werden. Der Bundesmantelvertrag schreibt einen schriftlichen Behandlungsvertrag zwingend vor. In einem solchen Vertrag sollten die Leistungen anhand von Gebührenpositionen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) konkretisiert werden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die individuellen Gesundheitsleistungen mangels Leistungspflicht der GKV privat zu honorieren sind. Der Patient sollte abschließend eine transparente Rechnung auf der Grundlage der GOÄ erhalten.