Krankenkassen: Erstattung von Reiseimpfungen

Meist erstatten die Krankenkassen die von der STIKO vorgeschlagenen Impfungen für den Regelfall. Dies sind überwiegend die Kinderimpfungen und die Impfungen zur Auffrischung bei Erwachsenen.

Beruflich erforderliche Impfungen werden vom Arbeitgeber übernommen.

Inzwischen sind zahlreiche gesetzliche Krankenkassen dazu übergegangen Reiseimpfungen für Fernreisende zu erstatten.

Eine Liste dieser Krankenkassen veröffentlicht das CRM.

Die privaten Krankenkassen erstatten Impfungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen. Impfungen für Reisen werden oft nicht übernommen. Auch die sogenannten Standardimpfungen sind manchmal nicht im Vertrag beinhaltet.

Kommentar:
Auch Reiseimpfungen, wie z.B. die gegen Gelbfieber, schützen den Patienten gegen schwere Erkrankungen, die im Ausland vorkommen können bzw. deutlich häufiger sind als bei uns. Ein infektiologischer Krankheitsfall kostet die Krankenkasse mehr als tausende von Impfungen oder eine sinnvolle Malariaprophylaxe. Damit ist die Impfprophylaxe auch auf dem Gebiet der Reiseimpfungen eine unbedingt empfehlenswerte medizinische Maßnahme und sollte auch uneingeschränkt von den Krankenkassen gefördert werden.



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